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   LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10   

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https://dejure.org/2011,22926
LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10 (https://dejure.org/2011,22926)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2011 - L 2 R 33/10 (https://dejure.org/2011,22926)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2011 - L 2 R 33/10 (https://dejure.org/2011,22926)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter - auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind - zurechnen lassen (Bundessozialgericht 13. Senat, Urteil vom 01.07.2010 - Az. B 13 R 67/09 R juris m. w. Nw., Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 123/07 R - BSGE 100, 215-220 mit weiteren Nachweisen; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 2010, Az. L 8 R 140/09 - juris).

    Zwar hat der 13. Senat des BSG (Urteil vom 17. April 2008 - B 13 R 123/07 R Juris) die Auffassung vertreten, eine Wissenszurechnung zwischen verschiedenen Behörden (dort zwischen dem Bayrischen Justizministerium und der Bezirksfinanzdirektion München) sei nicht möglich.

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 107/95

    Aufschub einer Nachversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu dieser Bestimmung wird eine den Aufschub rechtfertigende Beschäftigung nur dann in diesem Sinne "voraussichtlich" wieder aufgenommen, wenn im Zeitpunkt des unversorgten Ausscheidens aufgrund einer Würdigung aller Umstände die Gründe, welche die Aufnahme der Beschäftigung innerhalb des Schwebezeitraums nahelegen, so stark überwiegen, dass keine erheblichen praktischen Zweifel daran verbleiben (BSG, Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 107/95, SozR 3-2600 § 8 Nr. 2).

    Der die Fälligkeit der Beiträge hemmende Aufschub der Zahlungspflicht trat und tritt - worauf auch die Klägerin zutreffend hinweist - nicht schon dann ein, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Aufschubgrundes gegeben waren bzw. sind; vielmehr muss hierfür die in § 184 Abs. 3 SGB VI vorgesehene Stelle eine Aufschubentscheidung getroffen haben (BSG, Urteil vom 29. Juli 1997 - Az. 4 RA 107/95 juris).

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RA 33/81

    Vorübergehende Unterbrechung; Versicherungsfreie Beschäftigung; Ausscheiden;

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    Denn entgegen der Auffassung des Sozialgerichts müssten nicht der Genesungszeitpunkt und die Prüfungsergebnisse, sondern der subjektive Wille der Betroffenen an Hand objektiver Merkmale bestimmbar sein (z. B. BSG Urteil vom 27. April 1982 - 1 RA 33/81).

    Vielmehr müssen sich Arbeitgeber und der Beschäftigte bereits im Zeitpunkt des Ausscheidens rechtsverbindlich über die Fortsetzung der Beschäftigung verständigt haben (BSG Urteil vom 27. April 1982 - 1 RA 33/81 - SozR 2200 § 1403 Nr. 4).

  • BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82

    Unterbrechung der versicherungsfreien Beschäftigung - Aufschubgrund -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    Zu Unrecht habe das Sozialgericht unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 1983 (11 RA 34/82 - juris) das Fehlen einer verbindlichen Verständigung über die Rückkehr des Beigeladenen in das Beamtenverhältnis beanstandet.

    Der vorübergehende Charakter muss mit großer Sicherheit feststehen (vgl. BSG Urteil vom 30. Juni 1983 - 11 RA 34/82 juris Rdnr. 20).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter - auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind - zurechnen lassen (Bundessozialgericht 13. Senat, Urteil vom 01.07.2010 - Az. B 13 R 67/09 R juris m. w. Nw., Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 123/07 R - BSGE 100, 215-220 mit weiteren Nachweisen; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 2010, Az. L 8 R 140/09 - juris).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 167/04

    Zurechnung von Kenntnissen der Bediensteten einer Behörde bei der Berechnung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    So heißt es in der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (1. Zivilsenat, Beschluss vom 29.06.2006 - Az. IX ZR 167/04 - Juris) lapidar, Kenntnisse der Bediensteten von Steuerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen könnten der beklagten Stadt (deshalb) nicht zugerechnet werden; dies ist angesichts der Tatsache, dass es sich um verschiedene juristische Personen bzw. Körperschaften handelt, ohne weiteres nachvollziehbar, trifft aber nicht den hier zu bewertenden Sachverhalt, in dem es um Behörden einer juristischen Person geht.
  • BSG, 14.09.1995 - 4 RA 118/94

    Nachversicherung der Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu dieser Bestimmung wird eine den Aufschub rechtfertigende Beschäftigung nur dann in diesem Sinne "voraussichtlich" wieder aufgenommen, wenn im Zeitpunkt des unversorgten Ausscheidens aufgrund einer Würdigung aller Umstände die Gründe, welche die Aufnahme der Beschäftigung innerhalb des Schwebezeitraums nahelegen, so stark überwiegen, dass keine erheblichen praktischen Zweifel daran verbleiben (BSG, Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 107/95, SozR 3-2600 § 8 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter - auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind - zurechnen lassen (Bundessozialgericht 13. Senat, Urteil vom 01.07.2010 - Az. B 13 R 67/09 R juris m. w. Nw., Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 123/07 R - BSGE 100, 215-220 mit weiteren Nachweisen; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 2010, Az. L 8 R 140/09 - juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06

    Ämterübergreifender Informationsaustausch - Kenntnis der Zahlungseinstellung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    Gehalt und Grenzen des vom BSG formulierten Grundsatzes werden deutlich an der von ihm zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Beschluss vom 3. August 2006 - 5 V 69/06 - juris) mit den folgenden Leitsätzen:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2016 - L 14 R 650/11

    Säumniszuschläge auf Nachversicherungsbeiträge; Geltendmachung durch

    Wenn insofern der frühere Dienstherr als Nachversicherungsschuldner die Unkenntnis der für die Durchführung der Nachversicherung zuständigen Dienststelle von der im konkreten Fall eingetretenen Nachversicherungspflicht wegen Organisationsdefiziten innerhalb der Behörden zu verantworten hat, kann ihm nicht gestattet werden, sich unter Hinweis auf Behördengrenzen auf diese Unkenntnis zu berufen und sich so gleichsam der Verantwortung für die Organisations- und Kommunikationsdefizite zu entziehen (Urteile des LSG Hamburg vom 16.03.2011 (L 2 R 140/09, juris) und 20.04.2011 (L 2 R 33/10, juris); die gegen das Urteil vom 16.03.2011 eingelegte Revision B 13 R 92/11 R wurde zurückgenommen; die gegen das Urteil vom 20.04.2011 eingelegte Revision B 5 R 96/11 R hat das BSG mit Beschluss vom 04.04.2013 als unzulässig verworfen).
  • LSG Hamburg, 14.05.2013 - L 3 R 41/11
    Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter - auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind - zurechnen lassen (LSG Hamburg, Urteil v. 20. April 2011 - L 2 R 33/10 - Juris Rn. 48 ff. m.w.N. und ausführlicher Begründung).
  • LSG Hamburg, 14.05.2013 - L 3 R 97/11
    Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter - auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind - zurechnen lassen (LSG Hamburg, Urteil v. 20. April 2011 - L 2 R 33/10 - Juris Rn. 48 ff. m.w.N. und ausführlicher Begründung).
  • SG Düsseldorf, 25.10.2012 - S 27 R 2799/10

    Rentenversicherung

    Dann wird die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen und damit bedingt vorsätzlich gehandelt, weil die Verwaltungsabläufe nicht so organisiert werden, dass die Zahl verspäteter oder gar versäumter Beitragsnachentrichtungen durch Kontrolle möglichst gering gehalten, sondern auf die ordnungsgemäße Bearbeitung vertraut wird (so ausdrücklich: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2011 ? L 33 R 430/10; s.a. LSG Hamburg, Urteil vom 16.03.2011 ? L 2 R 140/09 und Urteil vom 20.04.2011 ? L 2 R 33/10 ? jeweils darauf abstellend, dass sich der Dienstherr nicht unter Hinweis auf Behördengrenzen auf Unkenntnis berufen und sich so gleichsam der Verantwortung für die Organisations- und Kommunikationsdefizite entziehen kann).
  • SG Düsseldorf, 25.10.2012 - S 27 (6) R 154/08

    Rentenversicherung

    Dann wird die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen und damit bedingt vorsätzlich gehandelt, weil die Verwaltungsabläufe nicht so organisiert werden, dass die Zahl verspäteter oder gar versäumter Beitragsnachentrichtungen durch Kontrolle möglichst gering gehalten, sondern auf die ordnungsgemäße Bearbeitung vertraut wird (so ausdrücklich: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2011 ? L 33 R 430/10; s.a. LSG Hamburg, Urteil vom 16.03.2011 ? L 2 R 140/09 und Urteil vom 20.04.2011 ? L 2 R 33/10 ? jeweils darauf abstellend, dass sich der Dienstherr nicht unter Hinweis auf Behördengrenzen auf Unkenntnis berufen und sich so gleichsam der Verantwortung für die Organisations- und Kommunikationsdefizite entziehen kann).
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